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    Elektrisch fahren tut hörbar gut

    Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall. Laut Studien amerikanischer Verkehrsbehörden sind deshalb elektrische Fahrzeuge zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt, als ihre konventionell betriebenen Pendants. Für die Sicherheit von Menschen mit Seheinschränkung, Kindern oder auch von unaufmerksamen Fußgängern, die beispielsweise gerade ihr Smartphone nutzen, ist es also notwendig, dass Elektrofahrzeuge hörbar sind.

    Das Europäische Parlament hat aus diesem Grund den Einbau eines akustischen Warngeräuschs (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) in Elektrofahrzeuge beschlossen. Die EU-Verordnung sieht vor, bis Mitte 2019 in neue Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS einzubauen. Bis Juli 2021 gilt dies dann für alle Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeuge. Das künstliche Geräusch ist deutlich leiser als bei Verbrennungsmotoren und orientiert sich an der Hörbarkeit in einem reinen Wohngebiet. Es stellt sich ab 20 km/h ab, da dann Roll- und Luftwiderstand des Fahrzeugs hörbar werden. Mit AVAS wurde ein europaweiter Kompromiss gefunden, der sowohl dem Bedürfnis vieler Menschen nach mehr Ruhe als auch dem Sicherheitsaspekt aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird. Der Verkehr wird also auch mit AVAS geräuschärmer sein.

    Die gesetzliche Regelung greift jedoch zu spät, kritisiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) – der Zusammenschluss der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. Denn bereits jetzt sind zahlreiche Elektro- und Hybridfahrzeuge unterwegs, die von öffentlichen Stellen angeschafft und gefördert wurden. Verkehrsbetriebe, Carsharing-Anbieter, Post und Kuriere bauen ihre Elektroflotten ebenfalls massiv aus. Schon jetzt sind bundesweit viele Elektrobusse im Einsatz, Tendenz stark steigend. Für diese Fahrzeuge besteht heute noch keine Verpflichtung zum Einbau eines Soundsystems. Das Thema Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden muss deshalb zwingend schon jetzt berücksichtigt werden, denn sonst entsteht ein dauerhaftes Risiko.

    Der DBSV fordert daher den freiwilligen Einbau eines AVAS bei privaten Fahrzeugen und eine entsprechende Verpflichtung zum Einbau bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen durch öffentliche Stellen. Nach Informationen des Spitzenverbands belaufen sich die Einbaukosten bei Neukauf auf rund 170 Euro. Eine Nachrüstung kann bis zu 1.500 Euro kosten. Diese Mehrkosten bei der Nachrüstung rechtfertigen nach Ansicht des Verbands die Aufnahme des AVAS als Zuschlagskriterium bei Ausschreibungsverfahren öffentlicher Stellen.

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