Home » Augenblick, bitte! » Glaukom-Check: Damit man den Durchblick behält
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Kann man blind werden, ohne es zu merken? Leider ja. Beim Glaukom, umgangssprachlich auch als Grüner Star bezeichnet, gehen schleichend über Jahre hinweg Fasern des Sehnervs zugrunde. Die Folge sind Ausfälle im Gesichtsfeld – zuerst am Rand, dann weiter zum Zentrum hin fortschreitend. Unbehandelt führt das Glaukom zur Erblindung.

Dr. Peter Heinz

1. Vorsitzender des BVA

Die Betroffenen selbst bemerken die Krankheit sehr lange nicht. Denn über sogenannte „Fill-in-Effekte“ erzeugt das Gehirn keine schwarzen Flecken im Gesichtsfeld. Der fehlende Seheindruck wird passend zur wahrgenommenen Umgebung aufgefüllt. So meint man, im Auto sitzend, die ganze Straße mit Bordstein und Gehweg zu überblicken. Das Kind, das von der Seite auf die Fahrbahn läuft, nimmt man nicht wahr. Erst wenn es schon mitten auf der Straße ist, taucht es „wie aus dem Nichts“ im Gesichtsfeld auf. Bis die Betroffenen selbst bemerken, dass mit ihren Augen etwas nicht in Ordnung ist, ist bereits der größte Teil des Sehnervs unwiederbringlich geschädigt worden. In Deutschland gibt es gut 920.000 Menschen, die vom Glaukom betroffen sind. 

Normale Sicht
Frühstadium Glaukom


Das Risiko steigt mit dem Alter

Das Risiko, an einem Glaukom zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Deshalb empfehlen Augenärztinnen und Augenärzte allen Personen ab dem Alter von 40 Jahren regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen. Sie sind rechtlich verpflichtet, darüber aufzuklären und dies auch zu dokumentieren. Denn mit einem Glaukom-Check lassen sich krankhafte Veränderungen rechtzeitig erkennen – noch bevor das Sehvermögen eingeschränkt ist. Bei einer frühen Diagnose kann das Fortschreiten des Glaukoms mit einer Behandlung aufgehalten werden, sodass das Sehvermögen erhalten bleibt.

Untersuchung des Sehnervs und Augeninnendruckmessung

Zum Glaukomscreening gehören eine gezielte Untersuchung des Sehnervs und eine Messung des Augeninnendrucks. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, die Hornhautdicke zu messen. Wenn sich dabei kein Glaukomverdacht ergibt, folgt der Rat, die Untersuchung je nach Alter und vorliegenden Risikofaktoren in ein bis fünf Jahren zu wiederholen. Liegt dagegen ein auffälliger Befund vor, dann stehen weitere diagnostische Maßnahmen wie die Untersuchung des Gesichtsfelds an. Unter Umständen sind auch Kontrolluntersuchungen in kürzeren Abständen sinnvoll. Ist die Glaukom-Diagnose gesichert, dann wird die Behandlung eingeleitet. Meist ist eine Therapie mit Augentropfen, die den Augeninnendruck senken, ausreichend. In schwereren Fällen kann ein Lasereingriff oder eine Operation notwendig sein. Das Glaukom ist eine chronische Krankheit. Das bedeutet, dass die Therapie dauerhaft fortgesetzt und immer wieder auf ihren Erfolg hin kontrolliert werden muss.

Keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Glaukomfrüherkennung nicht. Augenärzte bieten sie ihren Patienten deshalb als Individuelle Gesundheitsleistung an, die privat bezahlt werden muss. Seit Jahren sehen sie sich immer wieder Diffamierungen vonseiten der Verbraucherschützer und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausgesetzt. Diese bezweifeln, dass es für den Glaukom-Check eine stichhaltige medizinische Begründung gibt. Dabei heißt es in der Leitlinie des International Council of Ophthalmology zum Glaukom: „Die meisten Patienten mit Offenwinkelglaukom und Engwinkelglaukom sind sich dessen nicht bewusst, dass sie an einer das Sehvermögen bedrohenden Krankheit leiden. Ein bevölkerungsweites Massen-Screening wird derzeit nicht empfohlen. Doch alle Patienten, die zu einer Augenuntersuchung kommen, sollten eine Untersuchung erhalten, um ein Glaukom auszuschließen, und bei ihnen sollte das Vorliegen von Risikofaktoren für ein Glaukom geklärt werden. Glaukompatienten sollten angehalten werden, ihre Geschwister, Eltern und Kinder darüber zu informieren, dass sie ein erhöhtes Glaukomrisiko haben und dass sie regelmäßig untersucht werden sollten.“ Dies entspricht dem Vorgehen, das der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA) seit Jahren empfiehlt und das jüngst sogar vom Bundesgerichtshof (BGH) als korrekt bestätigt wurde. 

Bestätigung durch den Bundesgerichtshof

Die von der Verbraucherzentrale kritisierte Formulierung „Ich habe die Patienteninformation zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gelesen und wurde darüber aufgeklärt, dass trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist“ weicht nicht von Rechtsvorschriften ab, so der BGH, der in einer Pressemitteilung schrieb: „Das vom Beklagten empfohlene Informationsblatt unterrichtet die Patienten über das Risiko eines symptomlosen Glaukoms und über die Möglichkeit einer (auf eigene Kosten durchzuführenden) Früherkennungsuntersuchung. Die streitige Klausel dient der Dokumentation der hierüber erfolgten Aufklärung und der Entscheidung des Patienten, ob er die angeratene Untersuchung vornehmen lassen möchte.“

Dr. Peter Heinz: Das Sehvermögen der Patienten steht an erster Stelle

„Die Gesundheit und das gute Sehvermögen der Patientinnen und Patienten stehen für die deutsche Augenärzteschaft an erster Stelle“, betont Dr. Peter Heinz, der 1. Vorsitzende des BVA. „Der BGH hat nun klargestellt, dass es augenärztlich geboten ist, die Glaukomfrüherkennung anzubieten, auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchung nicht übernehmen. Ich hoffe, dass dies den Diffamierungen der vergangenen Jahre ein Ende setzt“, so Dr. Heinz. 

Weitere Informationen

Welche Risikofaktoren bei einem Offenwinkelglaukom zu berücksichtigen sind, hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) unter Mitwirkung des BVA in einer Leitlinie zusammengefasst, die auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften zu finden ist: Bewertung von Risikofaktoren für das Auftreten des Offenwinkelglaukoms, S2e-Leitlinie, Registernummer 045-015, www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/045-015.html.

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