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    Souverän mit der ePA: Arztbesuche auf Augenhöhe

    Foto: ING Studio1985 via Shutterstok.com

    Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Versicherte wichtige medizinische Informationen unkompliziert elektronisch speichern und einsehen sowie ihren Behandelnden zugänglich machen – die bisherige Zettelwirtschaft entfällt. Damit leistet die ePA einen wichtigen Beitrag für eine moderne und bessere Patientenversorgung. Die gematik als Spezifikatorin der ePA gewährleistet die Funktionalität und Sicherheit der Anwendung.

    Lena Dimde

    Produktmanagerin für die elektronische Patientenakte bei der gematik GmbH

    Alle Daten einfach verfügbar und stets im Blick: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein großer Schritt für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Bereits seit einem Jahr, seit Januar 2021, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die ePA zur Verfügung stellen. Privat Versicherten soll in Zukunft auch eine ePA zur Verfügung stehen können. Seit Mitte des letzten Jahres können Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Psychotherapeut*innen erstmals medizinische Daten in die ePA einstellen. 

    Alle Gesundheitsdaten an einem Ort

    Die ePA bündelt künftig alle Gesundheitsdaten einer oder eines Versicherten an einem Ort. Für die Ärzt*innen bedeutet das einen Zugang zu relevanten Dokumenten, wenn die oder der Versicherte dies wünscht. Vor allem das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt. Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkolleg*innen liegen direkt vor. Das macht unnötige Doppeluntersuchungen überflüssig, erhöht die Sicherheit der Behandlungen und bringt mehr Zeit für das Wesentliche: die ärztliche Versorgung. Und für die Patientin bzw. den Patienten bietet die ePA eine Möglichkeit der Rundumdokumentation der eigenen Gesundheitsinformationen.

    Einfache Nutzung via App oder PC

    Und so funktioniert es: Versicherte müssen die App ihrer Krankenkasse auf ihr Smartphone oder Tablet laden bzw. den entsprechenden Desktop-Client installieren und einen Registrierungs- und Authentisierungsprozess durchlaufen, um darüber ihre Gesundheitsdaten zu verwalten. Darüber können dann die Berechtigungen auf die Informationen innerhalb der ePA ausgesteuert werden – also welche Institution auf welche Inhalte wie lange zugreifen darf. Alternativ kann auch der Zugriff auf die ePA in der Praxis oder im Krankenhaus jederzeit mit der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN erlaubt werden. Die Verwendung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, sie kann jederzeit gelöscht werden.

    In der ePA können medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Befunde oder Laborergebnisse erfasst werden, seit Anfang dieses Jahres auch Mutterpass, Impfpass, Zahnbonusheft und das Kinderuntersuchungsheft. Geführt wird die ePA von den Versicherten selbst: Sie entscheiden, ob sie die ePA nutzen wollen, welche Dokumente dort eingestellt werden und wer wie lange Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhält. Die Datennutzung in der ePA können sie in einem Protokoll nachlesen. Ärztinnen und Ärzte können bei erteiltem Zugriff Dokumente einstellen, einsehen und lokal in ihrem Praxisverwaltungssystem abspeichern. 

    Behandlungen auf Augenhöhe

    Neben der breiten Funktionalität steht die elektronische Patientenakte vor allem für einen Paradigmenwechsel im Arzt-Patienten-Verhältnis: Die Patientinnen und Patienten werden noch mehr als bisher in ihre Behandlung einbezogen. Die ePA kann dabei als Werkzeugkasten verstanden werden, der das Anamnesegespräch stützen kann und dadurch eine Behandlung auf einer breiten Informationsbasis ermöglicht. Grundlage dafür, dass eine Versicherte bzw. ein Versicherter die ihr oder ihm bereitgestellte App auch wie intendiert nutzen kann, ist eine Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz der bzw. des Versicherten.

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