Home » Gesundheitsguide » Hanfprodukte in der Schmerztherapie
  • Gesundheitsguide

    Hanfprodukte in der Schmerztherapie

    Foto: crystalweed via Unsplash

    Seit Jahrtausenden ist die Nachfrage nach Hanfprodukten groß. Cannabis zählt zu den ältesten Kulturpflanzen unserer Erde, beispielsweise in Persien und China wurde sie bereits vor rund 12.000 Jahren angebaut. Sie soll sowohl zur Ernährung als auch zur Herstellung von Papier und Kleidung genutzt worden sein. Nachdem Cannabidiol in der Hanfpflanze entdeckt sowie näher erforscht wurde und CBD-Produkte auf den Markt kamen, entstand ein regelrechter Hype um den nicht psychoaktiven Wirkstoff.

    Eignet sich Cannabis zum Einsatz als Schmerzmittel?

    Eingesetzt wird in erster Linie sogenannter Medizinalhanf als Schmerzmittel. Er verfügt über etwa 70 Cannabinoide und hunderte weitere aktive Substanzen. Am besten untersucht sind THC (Tetrahydrocannabinol) sowie CBD (Cannabidiol) – erwiesenermaßen weisen sie beide eine schmerzlindernde Wirkung auf. Vergleicht man diese mit Morphin, ist sie jedoch deutlich geringer. Zudem spricht knapp ein Drittel der mit Cannabis behandelten Patienten überhaupt nicht darauf an.

    Merkmale von CBD und THC

    Es gibt unterschiedliche Cannabissorten, die mit individuellen Wirkungen einhergehen. Insbesondere der Gehalt an THC und CBD ist maßgeblich für den jeweiligen Effekt. Eine Gemeinsamkeit ist ihre Fähigkeit, Schmerzen zu lindern oder teilweise sogar zu beseitigen. Zu den weiteren Merkmalen gehören:

    CBD: nicht psychoaktiv, somit löst es keinen Rausch aus; angstlösend, beruhigend, krampf- und entzündungshemmend; stärkt das Immunsystem

    THC: psychoaktive Wirkung, d.h., es kann mit einem Rauschzustand einhergehen; eignet sich zur Muskelentspannung; regt den Appetit an und wirkt gegen Übelkeit

    CBD Öl von Anbietern wie Cibdol nutzen heutzutage viele Menschen zur Unterstützung, beispielsweise um Kopfschmerzen zu lindern oder Schlafstörungen zu verbessern. Es ist frei verkäuflich, Erwerb und Besitz sind – im Gegensatz zu THC-haltigen Blüten und Blättern – nicht strafbar. Seit dem Jahr 2017 dürfen Mediziner jedoch auch Blüten und andere Cannabis-Präparate mit dem Inhaltsstoff THC verschreiben. Zahlreiche Ärzte sehen sie allerdings nicht als Mittel erster Wahl an, da sie nicht in allen Fällen helfen.

    Medizinischer Einsatz von Cannabis-Produkten

    Am häufigsten werden Cannabis-Produkte, darunter beispielsweise Dronabinol-Tropfen, bei chronischen Krankheiten, verordnet. Sie kommen vor allem zum Einsatz, wenn der Patient herkömmliche Schmerzmittel nicht mehr verträgt oder diese keine Wirkung mehr zeigen. Verschreiben dürfen Mediziner die Mittel zum Beispiel zur Behandlung von:

    • spastischen und neuropathischen Schmerzen, die häufig nach einer Strahlentherapie bei Krebspatienten auftreten
    • Phantomschmerzen nach Körperteilamputation
    • Krämpfen und Spastik, ausgelöst durch Multiple Sklerose oder andere neurologische Erkrankungen
    • Appetitverlust sowie Übelkeit nach einer Chemotherapie

    Nebenwirkungen von Cannabis-Präparaten

    Ärzte sind verpflichtet, im Zuge der Verschreibung von Cannabis-Produkten über die möglichen Suchtrisiken und Nebenwirkungen gründlich aufzuklären. Es handelt sich zwar um pflanzliche Mittel, sie sind jedoch nicht ausnahmslos ungefährlich bzw. nebenwirkungsfrei. Die Forschung steckt noch in den Kinderschuhen, bisher wurden in einigen Fällen folgende Nebenwirkungen festgestellt:

    • Angstzustände
    • Blutdruckabfall
    • Herzrasen
    • Kopfschmerzen
    • Kreislaufprobleme
    • Leistungsabfall
    • Lethargie
    • Psychosen
    • Schwindel
    • Trockenheit und Reizung der Augen
    • Wahnvorstellungen

    Zögernde Verordnung von Medizinalhanf

    Mangelnde Erfahrung und dünn gesäte Studien führen zu Unsicherheit seitens der Ärzte im Umgang mit Medizinalhanf. Tatsächlich liegen bisher nur wenige Ergebnisse umfangreicher randomisiert-kontrollierter Studien vor. Selbst im Gesetz „Cannabis als Medizin“ aus dem Jahr 2017 finden sich keine konkreten Indikationen. Mit Begleiterhebungen des BfArM (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte), die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, ist nicht vor 2022 zu rechnen.

    Bislang gilt ausschließlich die Wirksamkeit von Cannabinoiden bei neuropathischen Schmerzen als empirisch nachgewiesen. Vermutet wird bei ihnen jedoch ein deutlich größeres therapeutisches Potential. Das bedeutet, Eigeninitiative und Recherche – sowohl von Medizinern als auch Patienten – sind dringend erforderlich. Wer dabei Unterstützung sucht, findet diese bei der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS). Sie hält eine Praxisleitlinie für Mediziner bereit, die als Hilfestellung für die Anwendung von Cannabinoiden in der konkreten Betreuung von schwerstkranken Patienten dient.

    Ideale Schmerztherapie durch Kombination von THC und CBD

    Die überzeugendsten Ergebnisse in der Schmerztherapie brachte die Kombination von Tetrahydrocannabinol sowie Cannabidiol. Gegenüber einer THC-Mono-Behandlung zeigt die Verbindung der beiden Wirkstoffe laut Real-World-Daten eine bessere Wirksamkeit und Verträglichkeit bei therapierefraktären, chronischen Schmerzen auf.

    Der Präsident der Deutschen Schmerzliga, Dr. Michael Überall, erklärte auf dem virtuellen Schmerz- und Palliativtag im Juli 2020: „Die beiden Substanzen weisen einen synergistischen Effekt in der analgetischen Wirkung auf, der durch die antikonvulsiven, neuroprotektiven und anxiolytischen Eigenschaften von CBD unterstützt wird.“ Darüber hinaus reduziert Cannabidiol die psychoaktivierende Wirkung von Tetrahydrocannabinol – ein Vorteil, der insbesondere im klinischen Alltag willkommen ist.

    Nächster Artikel